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Fundsachen

Du hast etwas verloren oder gefunden? Wir helfen dir gerne. Beschreibe uns den verlorenen Gegenstand oder schicke uns ein Foto davon.

Abgegebene Fundstücke werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Fundsachen von Wert und Fundgegenstände, auf die der Finder Besitzanspruch erhebt beziehungsweise Finderlohn geltend macht, werden im Fundbuch eingetragen.

Sofern aus der Fundsache ein Eigentümer ermittelt werden kann, wird dieser vom Fundbüro benachrichtigt. Er erhält den Gegenstand nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr zurück. Meldet sich der Eigentümer der Fundsache, wird auch von ihm die anfallende Verwaltungsgebühr erhoben. Der Finderlohn muss privatrechtlich übergeben werden.

Hat sich nach Ablauf von 6 Monaten kein Eigentümer gemeldet und wurde vom Finder Besitzanspruch erhoben, wird der Finder schriftlich darüber benachrichtigt, dass ihm die Fundsache gegen Aufbringen einer Verwaltungsgebühr überlassen wird.